Die Grundversicherung können Sie in Ruhe nach der Geburt abschliessen – dafür haben Sie drei Monate Zeit, und sie gilt rückwirkend. Bei der Zusatzversicherung ist es umgekehrt: Danach ist es oft zu spät.
Wir melden uns innert 24 Stunden – mit einer Übersicht für Ihre Familie, nicht mit einem Verkaufsgespräch.
Ihr Kind muss innert drei Monaten nach der Geburt grundversichert sein. Melden Sie es rechtzeitig an, gilt die Deckung rückwirkend ab dem Geburtstag – Sie müssen also nicht im Spital ans Formular denken.
Vor der Geburt abgeschlossen, wird Ihr Kind ohne Gesundheitsfragen aufgenommen. Danach entscheidet die Kasse – und ein Vorbehalt, der in den ersten Lebenswochen entsteht, begleitet Ihr Kind unter Umständen dauerhaft.
Eine Zahnkorrektur kostet je nach Fall mehrere tausend Franken und ist in der Grundversicherung nicht enthalten. Zahnzusatzversicherungen haben Wartefristen und Leistungsstaffeln – sie lohnen sich nur, wenn man früh abschliesst.
Ein verbreiteter Irrtum: Ihr Kind kann bei einer anderen Kasse versichert sein als Sie. Oft ist genau das die günstigere Lösung. Umgekehrt geben einige Kassen Familienrabatte ab dem zweiten Kind – wir rechnen beides durch.
Solange Ihr Kind noch nicht geboren ist, gibt es keine Krankengeschichte, die eine Kasse prüfen könnte. Genau deshalb nehmen die Versicherer ungeborene Kinder ohne Gesundheitsfragen in die Zusatzversicherung auf.
Nach der Geburt kann sich das ändern – eine Auffälligkeit im Geburtsprotokoll, eine Frühgeburt, ein längerer Spitalaufenthalt. Dann kommen Vorbehalte oder eine Ablehnung, und die gelten unter Umständen dauerhaft. Es ist der einzige Punkt in dieser ganzen Sache, den man nicht nachholen kann.
Kostenlos beraten lassenIn den meisten Fällen ja, weil sich mit einem Kind die Rechnung ändert. Kinderprämien, Familienrabatte und die Franchise Ihres Kindes (CHF 0 bis 600) wirken zusammen. Und die Frage der Zusatzversicherung stellt sich unabhängig davon, bei welcher Kasse Sie sind.
Nichts. Wir werden – wie in der Schweiz üblich – vom Versicherer entschädigt, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Entschädigung ist gesetzlich begrenzt. Ihre Prämie in der Grundversicherung ändert sich dadurch nicht: Sie ist vom Bund genehmigt und überall gleich hoch.
Nein. Wir kontaktieren ausschliesslich Personen, die uns – wie über dieses Formular – ausdrücklich darum gebeten haben. Telefonische Kaltakquise ist in der Schweiz seit dem 1. September 2024 verboten, und wir halten uns daran. Wenn Sie nichts mehr hören möchten, genügt ein Wort.