Familie · Krankenkasse für Ihr Kind

Baby unterwegs? Die Zusatzversicherung entscheidet sich vor der Geburt.

Die Grundversicherung können Sie in Ruhe nach der Geburt abschliessen – dafür haben Sie drei Monate Zeit, und sie gilt rückwirkend. Bei der Zusatzversicherung ist es umgekehrt: Danach ist es oft zu spät.

Der Punkt, den fast alle verpassen: Schliessen Sie die Zusatzversicherung vor der Geburt ab, wird Ihr Kind ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen. Danach prüft die Kasse – und bei einer Auffälligkeit im Geburtsprotokoll kommen Vorbehalte oder eine Ablehnung, die ein Leben lang bleiben.
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Wir melden uns innert 24 Stunden – mit einer Übersicht für Ihre Familie, nicht mit einem Verkaufsgespräch.

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Entscheidend für die Frage, wo Ihr Kind ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen wird.

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Was jetzt wichtig ist

Drei Monate für die Grundversicherung

Ihr Kind muss innert drei Monaten nach der Geburt grundversichert sein. Melden Sie es rechtzeitig an, gilt die Deckung rückwirkend ab dem Geburtstag – Sie müssen also nicht im Spital ans Formular denken.

Zusatzversicherung nur vorher ohne Prüfung

Vor der Geburt abgeschlossen, wird Ihr Kind ohne Gesundheitsfragen aufgenommen. Danach entscheidet die Kasse – und ein Vorbehalt, der in den ersten Lebenswochen entsteht, begleitet Ihr Kind unter Umständen dauerhaft.

Die Zahnspange kommt später, kostet aber jetzt

Eine Zahnkorrektur kostet je nach Fall mehrere tausend Franken und ist in der Grundversicherung nicht enthalten. Zahnzusatzversicherungen haben Wartefristen und Leistungsstaffeln – sie lohnen sich nur, wenn man früh abschliesst.

Das Kind muss nicht zu Ihrer Kasse

Ein verbreiteter Irrtum: Ihr Kind kann bei einer anderen Kasse versichert sein als Sie. Oft ist genau das die günstigere Lösung. Umgekehrt geben einige Kassen Familienrabatte ab dem zweiten Kind – wir rechnen beides durch.

Schwangere Frau, die ihren Bauch hält
Foto: Unsplash
Der richtige Zeitpunkt

Vor der Geburt entschieden, ein Leben lang gültig

Solange Ihr Kind noch nicht geboren ist, gibt es keine Krankengeschichte, die eine Kasse prüfen könnte. Genau deshalb nehmen die Versicherer ungeborene Kinder ohne Gesundheitsfragen in die Zusatzversicherung auf.

Nach der Geburt kann sich das ändern – eine Auffälligkeit im Geburtsprotokoll, eine Frühgeburt, ein längerer Spitalaufenthalt. Dann kommen Vorbehalte oder eine Ablehnung, und die gelten unter Umständen dauerhaft. Es ist der einzige Punkt in dieser ganzen Sache, den man nicht nachholen kann.

Kostenlos beraten lassen

Häufige Fragen

Wir haben schon eine Kasse – lohnt sich das Gespräch trotzdem?

In den meisten Fällen ja, weil sich mit einem Kind die Rechnung ändert. Kinderprämien, Familienrabatte und die Franchise Ihres Kindes (CHF 0 bis 600) wirken zusammen. Und die Frage der Zusatzversicherung stellt sich unabhängig davon, bei welcher Kasse Sie sind.

Was kostet mich die Beratung?

Nichts. Wir werden – wie in der Schweiz üblich – vom Versicherer entschädigt, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Entschädigung ist gesetzlich begrenzt. Ihre Prämie in der Grundversicherung ändert sich dadurch nicht: Sie ist vom Bund genehmigt und überall gleich hoch.

Rufen Sie mich ungefragt an?

Nein. Wir kontaktieren ausschliesslich Personen, die uns – wie über dieses Formular – ausdrücklich darum gebeten haben. Telefonische Kaltakquise ist in der Schweiz seit dem 1. September 2024 verboten, und wir halten uns daran. Wenn Sie nichts mehr hören möchten, genügt ein Wort.