Die Grundversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben – aber die Prämien unterscheiden sich je nach Kasse um über CHF 2'000 pro Jahr, bei exakt identischen Leistungen. Wir vergleichen kostenlos alle Kassen mit den offiziellen Prämiendaten des Bundes und melden uns persönlich bei Ihnen.
Ausfüllen – wir melden uns innert 24 Stunden mit Ihrer persönlichen Übersicht.
Der Leistungskatalog der Grundversicherung ist gesetzlich festgelegt und bei jeder Kasse identisch. Unterschiedlich sind nur Prämie, Service und Sprache. Wer teuer versichert ist, bekommt dafür nicht mehr.
Erwachsene wählen zwischen CHF 300 und CHF 2'500 Franchise. Eine hohe Franchise senkt die Prämie deutlich – lohnt sich aber nur, wenn Sie selten zum Arzt gehen. Wir rechnen Ihnen beide Varianten durch.
Zahnbehandlung, Brille, Privatabteilung oder Auslandschutz sind nicht in der Grundversicherung enthalten. Für Zusatzversicherungen gilt eine Gesundheitsprüfung – je früher Sie abschliessen, desto einfacher.
Je nach Einkommen und Kanton haben Sie Anspruch auf eine Prämienverbilligung. Viele Neuzuzüger wissen davon nichts und verschenken mehrere hundert Franken pro Jahr. Wir prüfen das mit Ihnen.
Anmeldung bei der Gemeinde, Aufenthaltsbewilligung, Bankkonto, Wohnung, vielleicht noch eine neue Sprache – die ersten Wochen in der Schweiz sind voll. Die Krankenversicherung wird dabei regelmässig zur letzten Aufgabe, obwohl sie eine harte Frist hat.
Wir nehmen Ihnen den Teil ab: ein Telefonat von rund zehn Minuten, danach erhalten Sie eine schriftliche Übersicht mit drei passenden Varianten. Entscheiden Sie sich für eine, übernehmen wir die Anmeldung.
Melden Sie sich rechtzeitig an, läuft die Deckung rückwirkend ab Ihrem ersten Tag in der Schweiz. Verpassen Sie die Frist, beginnt die Versicherung erst mit der Anmeldung, und der Kanton kann einen Prämienzuschlag erheben. Wer sich gar nicht versichert, bekommt von Amtes wegen eine Kasse zugewiesen.
Nein. Die Beratung ist für Sie kostenlos. Wir werden – wie in der Schweiz üblich – vom Versicherer entschädigt, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Entschädigung ist gesetzlich begrenzt und ändert Ihre Prämie nicht: Die Prämien der Grundversicherung sind vom Bund genehmigt und überall gleich hoch, egal über welchen Weg Sie abschliessen.
Dann gelten Sonderregeln: Je nach Wohnland und Status können Sie sich von der Schweizer Versicherungspflicht befreien lassen oder haben ein Wahlrecht. Diese Fristen sind kurz und die Entscheidung meist endgültig – melden Sie sich, wir klären Ihre Situation im Gespräch.
Nein. Wir kontaktieren ausschliesslich Personen, die uns – wie hier über dieses Formular – ausdrücklich darum gebeten haben. Telefonische Kaltakquise ist in der Schweiz seit dem 1. September 2024 verboten, und wir halten uns daran. Ein Anruf genügt uns; wenn Sie nichts mehr hören möchten, sagen Sie es einfach.