Krankenversicherung Schweiz · Gesetzliche Frist

Neu in der Schweiz? Sie haben 3 Monate Zeit für die Krankenversicherung.

Die Grundversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben – aber die Prämien unterscheiden sich je nach Kasse um über CHF 2'000 pro Jahr, bei exakt identischen Leistungen. Wir vergleichen kostenlos alle Kassen mit den offiziellen Prämiendaten des Bundes und melden uns persönlich bei Ihnen.

Wichtig: Melden Sie sich innert 3 Monaten nach Wohnsitznahme an, gilt die Versicherung rückwirkend ab Ihrem ersten Tag. Bei verspäteter Anmeldung kann der Kanton einen Prämienzuschlag erheben und Ihnen eine Kasse zuweisen.
  • Beratung auf Deutsch oder Englisch – kostenlos und unverbindlich
  • Offizielle Prämiendaten 2026 des Bundesamts für Gesundheit (BAG)
  • Alle Kassen müssen Sie aufnehmen – keine Gesundheitsfragen in der Grundversicherung
  • Wir übernehmen die Anmeldung und die Kündigung Ihrer bisherigen Deckung

Kostenlosen Vergleich anfordern

Ausfüllen – wir melden uns innert 24 Stunden mit Ihrer persönlichen Übersicht.

Für den Rückruf – wir rufen nur einmal an.
Bestimmt Ihre Prämienregion.

Kostenlos & unverbindlich. Keine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausser den von Ihnen gewünschten Versicherern.

🇨🇭 Offizielle BAG-Daten 🔒 DSG-konform 🗣️ DE / EN

Was Sie als Neuzuzüger wissen müssen

Überall die gleichen Leistungen

Der Leistungskatalog der Grundversicherung ist gesetzlich festgelegt und bei jeder Kasse identisch. Unterschiedlich sind nur Prämie, Service und Sprache. Wer teuer versichert ist, bekommt dafür nicht mehr.

Die Franchise entscheidet mit

Erwachsene wählen zwischen CHF 300 und CHF 2'500 Franchise. Eine hohe Franchise senkt die Prämie deutlich – lohnt sich aber nur, wenn Sie selten zum Arzt gehen. Wir rechnen Ihnen beide Varianten durch.

Zusatzversicherung ist freiwillig

Zahnbehandlung, Brille, Privatabteilung oder Auslandschutz sind nicht in der Grundversicherung enthalten. Für Zusatzversicherungen gilt eine Gesundheitsprüfung – je früher Sie abschliessen, desto einfacher.

Prämienverbilligung prüfen

Je nach Einkommen und Kanton haben Sie Anspruch auf eine Prämienverbilligung. Viele Neuzuzüger wissen davon nichts und verschenken mehrere hundert Franken pro Jahr. Wir prüfen das mit Ihnen.

Umzugskarton vor einer Wohnungstür
Foto: Unsplash
Erste Wochen in der Schweiz

Eine Sache weniger auf Ihrer Liste

Anmeldung bei der Gemeinde, Aufenthaltsbewilligung, Bankkonto, Wohnung, vielleicht noch eine neue Sprache – die ersten Wochen in der Schweiz sind voll. Die Krankenversicherung wird dabei regelmässig zur letzten Aufgabe, obwohl sie eine harte Frist hat.

Wir nehmen Ihnen den Teil ab: ein Telefonat von rund zehn Minuten, danach erhalten Sie eine schriftliche Übersicht mit drei passenden Varianten. Entscheiden Sie sich für eine, übernehmen wir die Anmeldung.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich die Frist von 3 Monaten verpasse?

Melden Sie sich rechtzeitig an, läuft die Deckung rückwirkend ab Ihrem ersten Tag in der Schweiz. Verpassen Sie die Frist, beginnt die Versicherung erst mit der Anmeldung, und der Kanton kann einen Prämienzuschlag erheben. Wer sich gar nicht versichert, bekommt von Amtes wegen eine Kasse zugewiesen.

Kostet mich die Beratung etwas?

Nein. Die Beratung ist für Sie kostenlos. Wir werden – wie in der Schweiz üblich – vom Versicherer entschädigt, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Entschädigung ist gesetzlich begrenzt und ändert Ihre Prämie nicht: Die Prämien der Grundversicherung sind vom Bund genehmigt und überall gleich hoch, egal über welchen Weg Sie abschliessen.

Ich bin Grenzgänger oder entsandt – gilt das auch für mich?

Dann gelten Sonderregeln: Je nach Wohnland und Status können Sie sich von der Schweizer Versicherungspflicht befreien lassen oder haben ein Wahlrecht. Diese Fristen sind kurz und die Entscheidung meist endgültig – melden Sie sich, wir klären Ihre Situation im Gespräch.

Rufen Sie mich ungefragt an?

Nein. Wir kontaktieren ausschliesslich Personen, die uns – wie hier über dieses Formular – ausdrücklich darum gebeten haben. Telefonische Kaltakquise ist in der Schweiz seit dem 1. September 2024 verboten, und wir halten uns daran. Ein Anruf genügt uns; wenn Sie nichts mehr hören möchten, sagen Sie es einfach.